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KI-Politik

Polizei darf keine Gesichtserkennung verwenden

Nachdem erst kürzlich Berichte über das amerikanische Startup Clearview aufkamen und dadurch Kritik an der durch die Gesichtserkennung von Clearview entstehenden ‚Gläsernen Menschen‘, ist das Thema Gesichtserkennung auch in Deutschland präsent geworden. Während die KI von Clearview in Amerika angeblich auch von Behörden genutzt wird, hat Innenminister Horst Seehofer dem Thema einen Riegel vorgeschoben.

Ursprünglich war vorgesehen, dass die Polizei an öffentlichen Plätzen wie Bahnhöfen und Flugzeugen zur Sicherstellung der Sicherheit der Bürger Gesichtserkennung verwenden darf. Nun ist der Innenminister allerdings zurückgerudert und hat den umstrittenen Punkt aus dem Entwurf des neuen Polizeigesetzt gestrichen.

Datenschützer stehen der Gesichtserkennung schon länger kritisch gegenüber, da sie gegen das Recht der informellen Selbstbestimmung verstoßen soll. Die andere Seite nimmt diesen Rechtsverzicht für mehr Sicherheit gerne in Kauf. Das Abwägen von zwei Grundrechten wird immer ein Streitpunkt bleiben bei dem nie beide Seiten zufrieden sein werden.

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